EU beantwortet Fragen von Scandlines nicht
Die EU-Kommission wird die Fragen von Scandlines zur festen Fehmarn-Beltquerung nicht beantworten. Scandlines zeigt sich heute sehr erstaunt darüber, wie die EU-Kommission vorgeht. Bei den Fragen ging es um staatliche Beihilfen für das Projekt. Dazu sagt die EU-Kommission ganz klar und deutlich, wenn Beihilfen vorliegen, seien sie mit den EU-Beihilfenregelungen vereinbar. Dies muss nun auch Scandlines erst mal so hinnehmen. Die Kommission wird sich mit dem Thema Beihilfen für das Fehmarn-Projekt nicht weiter beschäftigen.
Es ist unbefriedigend, dass die EU-Kommission davon absieht, in dieser Frage zu entscheiden. Scandlines zeigt sich besorgt über die Unsicherheit, die eine derart langfristige Genehmigung von offensichtlich unbegrenzten staatlichen Beihilfen und die daraus resultierende Gefahr einer staatlich geförderten Verdrängungsstrategie von privaten Anbietern mit sich bringt. Scandlines plädiert für einen klar umrissenen Rahmen, wie die für die Verwendung der Beihilfen zu verwenden sind, um einem möglichen Missbrauch effizient vorzubeugen.
„Die Meldung von Margrethe Vestagers GD Wettbewerb über das Fehmarn-Projekt ist erstaunlich schwach. Nicht zuletzt angesichts einer sehr verbindlichen Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen und der Tatsache, dass der frühere Kommissar, kurz vor der Übernahme durch Frau Vestager, in einer sehr klaren Entscheidung festhielt, dass die Öresundbrücke von staatlichen Beihilfen profitiert“, sagt Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines.
In einer Reihe von Gesprächen auf EU-Ebene hat Scandlines deutlich gemacht, dass Femern A/S feste Pläne hegt, mit dem Bau des Tunnels die Straßenanbindung der Häfen einzuschränken und damit zu verschlechtern. Im Laufe des Verfahrens wurde Scandlines Hilfe versprochen, um diese Entwicklungen zu verhindern. Diese Zusagen sind nicht Teil der Entscheidung und die verantwortlichen EU-Beamten wurden nach dem Amtsantritt von Wettbewerbskommissarin Vestager ausgetauscht. Tatsächlich ist dies eines von mehreren Anzeichen, dass staatliche Beihilfen in Zukunft nach Belieben dazu verwendet werden können, Wettbewerbern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Dies bedeutet eine frappierende Verletzung der EU-Beihilferegeln und ein Bruch mit den wiederholten Versprechungen von Frau Vestager eben jene Regeln zu stärken.
„Unsere Kooperation mit der Kommission ist im vergangenen Jahr immer gut gewesen und uns wurde ein Treffen mit Vertretern der Kommission im Vorfeld der Entscheidung versprochen. Dieses Treffen ist jedoch nie zustande gekommen und mir fehlt das Verständnis für die plötzliche Eile. Wir sind nicht gegen die Bewilligung staatlicher Beihilfen für die feste Fehmarnbeltquerung, aber die Höhe der Hilfen muss in Anbetracht der Wettbewerbsverzerrungen, die daraus resultieren, verhältnismäßig sein. Ohne eine offizielle Entscheidung zur staatlichen Beihilfe und mit der simplen Annahme („falls Staatshilfe vorliegt“) lässt die Kommission zu viel Macht bei Femern A/S, die die quasi unbegrenzten Hilfen nun für einen aggressiven Preiswettbewerb gebrauchen kann und dazu, die Zugangsstraßen unserer Kunden zu den Häfen zu verschlechtern; das ist ein schwerer Schlag für den freien Wettbewerb. Wenn unsere Bedenken in der endgültigen Entscheidung nicht aufgegriffen werden, bleibt uns nichts anderes übrig,als den Weg zum Europäischen Gerichtshof einzuschlagen um sicherzustellen, dass der Fall eine angemessene juristische Bewertung erfährt und faire Voraussetzungen für alle Wettbewerber entstehen,“ sagt Søren Poulsgaard Jensen.
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