EuG stoppt Finanzierung der Fehmarnbelt-Querung
Das Gericht der Europäischen Union hat am 13. Dezember 2018 das Finanzierungsmodell der Fehmarnbelt-Querung annulliert. Das Modell hatte die EU-Kommission im Juli 2015 zugelassen. Ohne Finanzierungsmodell ist das Projekt Fehmarnbelt-Querung de facto gestoppt, so Scandlines in einer Meldung. Ebenso wie ein weiterer Beschwerdeführer entschied sich Scandlines daher, die Entscheidung der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union anzufechten, um zu erwirken, dass die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren eröffnen und eine korrekte juristische Behandlung und Beurteilung des Falls vornehmen muss. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben wird und sodann in einem förmlichen, transparenten Prüfverfahren Stellung zu dem Finanzierungsmodell genommen werden kann.
„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zufrieden. Die Genehmigung der Beihilfe ist nun annulliert und das Fehmarn-Projekt ist damit gestoppt. Wir sind nicht gegen eine Fehmarnbelt-Querung, die unterstützend mit Beihilfen gebaut wird. Beihilfen sind vielleicht notwendig, um so große Projekte zu realisieren. Wir erwarten aber Transparenz bei der Entscheidung über Beihilfen und eine Gestaltung von Beihilfen, die sich auf den fairen Wettbewerb nicht verzerrend auswirkt. Deshalb müssen die Beihilfen präzise und realistisch definiert werden, sie müssen auf widerspruchsfreien Annahmen beruhen und dürfen nicht missbräuchlich gewährt werden.
Für uns ist entscheidend, dass für den Tunnel nicht nach Belieben die Staatskasse benutzt werden darf, um einen vom Steuerzahler finanzierten Preisdruck auszuüben, falls die Verkehrsvolumina nicht den optimistischen Prognosen entsprechen und sich die Fähren als wettbewerbsfähig erweisen. Für die Kommission ist das kurz gesagt ein Reinfall mit drei Jahren Verspätung, aber besser spät als nie, auch wenn es zu denken gibt, dass wir als privates Unternehmen Zeit und Geld darauf verwenden müssen, dass die EU-Kommission die geltenden Regeln befolgt”, so Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines.
Scandlines griff in ihrer Klage nicht nur den Umstand an, dass die Kommission kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet hatte, sondern auch den Umstand, dass die Kommission keine Einwände gegen die entsprechend dem Wunsch der dänischen Regierung für mindestens 55 Jahre zugelassenen Beihilfen erhoben hatte – was faktisch eine Zusage zeitlich unbegrenzter Beihilfen für ein stark risikobehaftetes Projekt bedeutet. Dieser unangemessen lange und unbestimmte Zeitraum steht in scharfem Kontrast zum Rückzahlungszeitraum, den Femern A/S und die dänische Regierung in Dänemark kommunizieren: Dort wird von 36 Jahren gesprochen, um den soliden Charakter und den gesellschaftlichen Mehrwert der Milliardeninvestitionen in die Fehmarnbelt-Querung zu legitimieren.
”Das System hat in dem Versuch eine Genehmigung des Finanzierungsmodells für die Fehmarnbelt-Querung durchzupauken über Jahre hinweg Wettbewerbsregeln, Transparenz und wirtschaftliches Fairplay ignoriert, sowohl in Dänemark als auch in Deutschland mit der Angabe, dass dies ‚politisch gewünscht‘ sei. Der Freifahrtschein der EU-Kommission wurde mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union mit einer glasklaren Aussage beantwortet: Gesetz ist Gesetz, und Regeln müssen befolgt werden. Darüber freue ich mich sehr, denn es ist ein gutes Zeichen für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Scandlines“, schließt Søren Poulsgaard Jensen.
Ob es nun wirklich zu einen Stop der Querung kommen wird ist unklar.
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