Scandlines klagt gegen Finanzierung des Fehmarnbeltprojekts
Scandlines macht Ernst und klagt nun gegen die Finanzierung des Fehmarnbeltprojekts. So hat man vor dem Europäischen Gerichtshof die Genehmigung des Finanzierungsmodells für das Fehmarnbeltprojekt aufzuheben. Die Scandlines’ Klage zum Europäischen Gerichtshof stützt sich unter anderem darauf, dass die Kommission Subventionierung des Projekts von mindestens 55 Jahren genehmigt hat. Das ist ein so langer Zeitraum, dass hier faktisch von unbegrenzten staatlichen Beihilfen die Rede ist. Zudem macht Scandlines darauf aufmerksam, dass die Kommission, gemeinsam mit dem dänischen Staat, ganz offensichtlich selektiv unterschiedliche Fakten abhängig von der Zweckdienlichkeit des jeweiligen Genehmigungsaspekts auswählt.
Es ist insoweit auffällig, dass die EU-Kommission einerseits von einem weiterhin fortsetzenden Fährbetrieb ausgeht, wenn es um die Genehmigung eines Rückzahlungszeitraumes von 55 Jahren für die beantragten Gelder geht, sich andererseits aber auf Prognosen ohne Fährbetrieb stützt, damit der sozioökonomische Wert des Projektes rechnerisch hoch genug ist, um überhaupt eine Genehmigung beantragen zu können.
„Als die EU-Kommission im Juli ganz überraschend eine Genehmigung des Finanzierungsmodells für das Fehmarnprojekt durchgesetzt hatte, erfolgte dies ohne jeglichen formellen Prozess und ohne die Einbeziehung oder Unterrichtung derjenigen Akteure, die Beschwerde gegen das Modell eingereicht hatten – insgesamt fünf private und öffentliche Unternehmen – hierunter auch Scandlines. Uns bleibt keine andere Möglichkeit, als den Gerichtshof darum zu ersuchen, die Entscheidung aufzuheben und die Kommission damit zu veranlassen, den Fall erneut zu untersuchen, um eine sorgfältige juristische Prüfung und Einschätzung der Sachlage zu erlangen“, so Søren Poulsgaard Jensen, CEO Scandlines.
„Wir haben genügend juristische und unternehmerische Gründe, um den Europäischen Gerichtshof zu einer unparteiischen Beurteilung der Sachlage auffordern zu können. Wir erwarten ausschließlich, dass die Entscheidung aufgehoben wird, damit der Fall an die EU-Kommission zurückgegeben und dort erneut geprüft werden kann. Dieses Mal jedoch auf der Grundlage einer sorgfältigen juristischen Prüfung mit einer formellen Prozedur und einer eindeutigen Antwort auf die Frage nach den staatlichen Beihilfen, die konkurrierende Unternehmen reell gleichstellt“, so Søren Poulsgaard Jensen.
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